sind an die DIN 15221-2 angelehnt und damit weitgehend normgerecht,
sind funktional ausgestaltet und setzen durch die LVs und die Fachkonzepte gleichwohl verbindliche Mindeststandards, die vom Auftragnehmer stets einzuhalten sind,
stellen den Auftraggeber, seine Rahmenbedingungen und die Besonderheiten der Liegenschaften sowie der Nutzungsstruktur umfassend dar (der Auftragnehmer kann sich so nicht darauf berufen, die Spezifika wären bei Vertragsabschluss nicht bekannt gewesen),
formulieren die strategischen Ziele umfassend und verbindlich,
orientieren sich an den Anforderungen und Erwartungen der internen und externen Kunden (Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer ist kein Selbstzweck),
berücksichtigen nach der Einbeziehung in die LVs (und ihrer allgemeinen Bestimmungen) die Vorgaben in Bezug auf Werterhalt, Funktionalität, etc.,
verpflichten den Auftragnehmer zur Erbringung eines Total Technical Service (TTS),
sehen zugunsten des Auftraggebers das Recht zur (Teil-)Kündigung einzelner Lose vor,
sichern dem Auftraggeber insoweit dass vollumfängliche Betriebsregime,
erleichtern das Arbeiten mit dem jeweiligen Vertrag durch ein klar gegliedertes Inhaltsverzeichnis und ein vollständiges Anhangverzeichnis,
ermöglichen durch das Change-Request-Verfahren den täglichen Umgang mit Änderungswünschen und erforderlichen Anpassungen durch ein standatisiertes Verfahren,
sind so gestaltet, dass der jeweilige Vertrag in seiner Struktur so selten wir möglich geändert und "angefasst" werden muss,
sehen Steuerungsmöglichkeiten pro Auftraggeber durch ein Bonus-Malus-System vor,
halten den Auftragnehmer stets an Ihrer Urkalkulation fest,
schließen Nachträge des Auftragnehmers mit dem Hinweis auf eine behauptete fehlende Auskömmlichkeit aus.